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Chronologie
Und sollten wir tatsächlich nicht verhindern können, was hier geschieht, so wollen wir es doch zumindest akribisch aufzeichnen.Die Menschen sollen sich daran erinnern können, wie es einmal war. Und sie sollen nicht vergessen, wem sie dies zu verdanken haben.
Von der Wiedaue zum Gewerbegebiet
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Schreiben des Innenministeriums von Rheinland-Pfalz vom 25.07.2008: Empfehlung zur Zurücknahme des Antrags auf Zielabweichung zur Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums in Hausen. Die Vorraussetzungen für eine Genehmigung seien nicht gegeben
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Schreiben der Firma Seger und Partner vom gleichen Tag: Ursprüngliches Vorhaben mit Verkaufsfläche von 1.350 qm wird nicht mehr realisiert und stattdessen ein Discounter mit einer Verkaufsfläche von 799 qm angestrebt.
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20.08.2008 VG Rat Waldbreitbach zieht Antrag auf ein Zielabweichungsverfahren zurück und kommt damit einer offiziellen Ablehnung aus Mainz zuvor. Als Gründe für einen negativen Bescheid wurden der neue Landesentwicklungsplan und entsprechende Stellungnahmen der betroffenen Behörden genannt. Um eine planungsrechtliche Grundlage für eine Baugenehmigung zur Ansiedlung eines Einkaufsmarktes im Bereich der Kleinflächigkeit (799 qm) zu gewährleisten sind die Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Waldbreitbach und die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Hausen notwendig.
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Sitzung der VG Waldbreitbach vom 10.09.2008: Trotz zahlreicher Bedenken mehrheitliche Zustimmung mit nur einer Gegenstimme zur Ausweisung eines 24.000 qm großen Gewerbegebietes mit der Begründung nicht in das Planungsrecht der Gemeinde Hausen eingreifen zu wollen.
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Anschließend Ortsgemeinderatssitzung in Hausen : Einstimmiger Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit der Ergänzung eines 10 m breiten Grünstreifens beidseitig des Wiedtalbades sowie in Richtung des Wirtschaftsweges.
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16.03.2009 Ratssitzung im Waldbreitbacher Rathaus. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gewerbegebiet In der Aulwies in Hausen.
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19.03.2009 Gemeinderatssitzung im Dorfgemeinschaftshaus Hausen zum Bebauungsplan Gewerbegebiet In der Aulwies. Gegenstand der Beratung war die landesplanerische Stellungsnahme, die Anerkennung des Planentwurfes sowie die frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden. Alle Anträge im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung wurden vom Gemeinderat einstimmig angenommen.
Anmerkungen, zusammengetragen von Renate Pammer
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In Bezug auf die strukturelle Entwicklung der VG Waldbreitbach bestand bislang Einigkeit darüber, dass die Bereiche auf der Höhe wegen der besseren Anbindung an die Autobahn für die Gewerbeansiedlung genutzt werden und der Bereich entlang der Wied vor allem wegen der schönen Landschaft und zur Erhaltung der guten Luftqualität Erholungseinrichtungen vorbehalten sein soll.
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Das betroffene Gebiet liegt in der Wiedaue und war bisher grundsätzlich für Gewerbeflächen nicht vorgesehen.
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Aufgrund der Umgebung – Altenheim, nahes Wohngebiet, Wiedtalbad – ist, wenn überhaupt, nur eine eingeschränkte Nutzung als Gewebegebiet möglich.
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Die Fläche ist mit 24.000 qm völlig überdimensioniert. Für die Ansiedlung eines Discounters mit einer Verkaufsfläche von 799 qm wäre schon eine Baufläche von 10.000 bis 12.000 qm mehr als ausreichend.
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Die Argumente durch eine Vergrößerung Kosten sparen zu wollen können widerlegt werden. Der von den Befürwortern für eine Ausweisung zusätzlicher (über 12.000 qm hinaus) Gewerbeflächen als Argumentationshilfe genannte Grund einer besseren Finanzierbarkeit der gesamten Erschließungsmaßnahme ist nicht zutreffend. Auf Nachfrage bestätigte der Investor (Roland Seger und Partner) auf einer VG Ratssitzung eindeutig, dass dies keinen Einfluss auf seine Entscheidung habe. Auch im Hinblick auf die öffentliche Verkehrsanbindung ist die angestrebte Ausweisung zusätzlicher Gewerbeflächen nicht - wie von den Befürwortern behauptet - notwendig.
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Die Zustimmung im VGR Waldbreitbach wurde unter anderem mit der Zuversicht begründet, dass der Gemeinderat in Hausen verantwortungsvoll arbeiten und die Eingriffe in die Natur so gering wie möglich halten werde. Ein frommer Wunsch bei dem aber dem einen oder anderen Zweifel kommen könnten!